Verpackungsverordnung
Hier noch ein Hinweis zur Verpackungsverordnung.
Um die rechtlichen Vorgaben der neuen Verpackungsordnung zu erfüllen, haben wir uns dem Rücknahmesystem der Landbell AG angeschlossen.
Wenn Sie erfahren wollen, wo Sie gebrauchtes Verpackungsmaterial in Ihrer Nähe abgeben können, setzen Sie sich bitte mit Landbell in Verbindung
Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die Verpackung (Pappe, Papier) in die Altpapiersammlung zu geben.
Hintergrundinformation
Herausgeber: Landbell AG • Rheinstraße 4L • 55116 Mainz • Tel.: 0 61 31/23 56 52-0 • Fax: 0 61 31/23 56 52-10
E-Mail: info@landbell.de • Internet: http://www.landbell.de
Pressekontakt: PSM&W Kommunikation GmbH • Leipziger Straße 59 • 60487 Frankfurt am Main
Tel.: 0 69/9 70 70 5-0 • Fax: 0 69/9 70 70 5-99 • E-Mail: landbell@psmw.de • Internet: http://www.psmw.de
Verpackungen sammeln, verwerten und entsorgen
Die Funktions- und Arbeitsweise des Systems von Landbell bei der
Verpackungsentsorgung
Mainz – Ein wichtiges Ziel der deutschen Umweltpolitik lautet: Abfall vermeiden
und verwerten, um die bestehenden Ressourcen zu schonen. Dem Grundsatz der
Nachhaltigkeit entsprechend sollen auch die nächsten Generationen weiterhin eine
intakte Umwelt vorfinden. Den grundlegenden Umgang mit Abfällen regelt das
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Demnach sind die Hersteller
dazu angehalten, ihre Produkte so zu gestalten, dass möglichst wenig Abfall anfällt.
Des Weiteren müssen die Unternehmen sicherstellen, dass der entstandene Abfall
verwertet oder umweltverträglich entsorgt wird.
Rechtliche Grundlage für Verpackungsentsorgung
Für Verpackungen gibt es eine spezifizierte Rechtsgrundlage – die Verpackungs-verordnung (VerpackV). Sie schreibt im § 6 Abs. 1 und 2 vor, dass alle Unter-nehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, diese nach dem Verursacherprinzip
auch wieder zurücknehmen und der Verwertung zuführen müssen. Nach § 6 Abs. 3
haben die Unternehmen jedoch auch die Möglichkeit, sich von der Rücknahmepflicht
zu befreien: Sie können sich einem flächendeckenden System anschließen, wie es die
Landbell AG mit Sitz in Mainz betreibt.
Duales System von Landbell steht für Wettbewerb
Der Ausdruck „duales System“ besagt, dass parallel zur kommunalen
Abfallentsorgung ein speziell zum Sammeln und Verwerten von Verkaufsver-packungen konzipiertes Rücknahmesystem eingerichtet und von einem privaten
Systembetreiber wie der Landbell AG betrieben wird. Das erste Duale System
entstand im Zuge der Verpackungsverordnung von 1991 auf Initiative der Wirtschaft
mit der Duales System Deutschland AG (heute Duales System Deutschland GmbH –
DSD), die bis zum Sommer 2003 eine monopolartige Stellung im Markt hatte. Mit
dem Markteintritt von Landbell gibt es seit August 2003 erstmals Wettbewerb bei
der Organisation der Verpackungsentsorgung und damit ein alternatives Duales
System.
Im Auftrag der Wirtschaft
Unternehmen aus Industrie und Handel können sich an dem System von Landbell
beteiligen. Dazu schließen sie einen Freistellungsvertrag mit Landbell ab und werden
in dem vertraglich geregelten Umfang von ihren Rücknahme- und Verwertungs-pflichten befreit. Als Systembetreiber organisiert Landbell dann im Auftrag der
Kunden das Erfassen, Sortieren und Verwerten der Verkaufsverpackungen. Die
Kunden zahlen für diese Leistungen ein Entgelt, das auf Basis der Verpackungsdaten
festgelegt wird.
Sammeln mit System
Das System von Landbell greift auf die bestehenden Sammeleinrichtungen zurück.
Für die Endverbraucher ändert sich daher bezüglich der Mülltrennung nichts. Sie
entsorgen ihre Verpackungsabfälle wie bisher auch in den dafür vorgesehenen
Behältnissen. Für Leichtverpackungen stehen die Gelbe Tonne oder der Gelbe Sack
bereit, die haushaltsnah abgeholt werden. Glas und häufig auch Papier werden
beispielsweise in Containern gesammelt.
Fachmännisch entsorgen
Bei der Entsorgung greift der Systembetreiber Landbell auf ein dem System
angeschlossenes, flächendeckendes Entsorgernetzwerk zurück. Dazu hat das Mainzer
Unternehmen mit den Betreibern der Sammeleinrichtungen Mitbenutzerverträge
abgeschlossen. Die öffentlichen und privaten Entsorgungsbetriebe erfassen die
Verpackungen und führen sie den Sortier- und Verwertungsanlagen zu.
Optimal verwerten
Landbell ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen
Verwertungsquoten eingehalten werden. Sie betragen laut Verpackungsverordnung
für Aluminium, Verbund- und Kunststoffe 60 Prozent, für Weißblech sowie
Papier/Pappe/Kartonagen 70 Prozent und für Glas 75 Prozent. Belegt wird die
Quotenerfüllung mit dem jährlichen Mengenstromnachweis. Das Duale System von
Landbell stellt damit für seine Auftraggeber einen reibungslosen Entsorgungs- und
Verpackungskreislauf im Sinne der gesetzlichen Auflagen sicher.