Verpackungsverordnung


Hier noch ein Hinweis zur Verpackungsverordnung.

Um die rechtlichen Vorgaben der neuen Verpackungsordnung zu erfüllen, haben wir uns dem Rücknahmesystem der Landbell AG angeschlossen.
Wenn Sie erfahren wollen, wo Sie gebrauchtes Verpackungsmaterial in Ihrer Nähe abgeben können, setzen Sie sich bitte mit Landbell in Verbindung
Sie haben als Verbraucher natürlich auch die Möglichkeit, die Verpackung (Pappe, Papier)  in die Altpapiersammlung zu geben.
 
 
Hintergrundinformation 

Herausgeber: Landbell AG • Rheinstraße 4L • 55116 Mainz • Tel.: 0 61 31/23 56 52-0 • Fax: 0 61 31/23 56 52-10 
E-Mail: info@landbell.de • Internet: http://www.landbell.de 
Pressekontakt: PSM&W Kommunikation GmbH • Leipziger Straße 59 • 60487 Frankfurt am Main 
Tel.: 0 69/9 70 70 5-0 • Fax: 0 69/9 70 70 5-99 • E-Mail: landbell@psmw.de • Internet: http://www.psmw.de 


Verpackungen sammeln, verwerten und entsorgen 

Die Funktions- und Arbeitsweise des Systems von Landbell bei der 
Verpackungsentsorgung 

Mainz – Ein wichtiges Ziel der deutschen Umweltpolitik lautet: Abfall vermeiden 
und verwerten, um die bestehenden Ressourcen zu schonen. Dem Grundsatz der 
Nachhaltigkeit entsprechend sollen auch die nächsten Generationen weiterhin eine 
intakte Umwelt vorfinden. Den grundlegenden Umgang mit Abfällen regelt das 
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Demnach sind die Hersteller 
dazu angehalten, ihre Produkte so zu gestalten, dass möglichst wenig Abfall anfällt. 
Des Weiteren müssen die Unternehmen sicherstellen, dass der entstandene Abfall 
verwertet oder umweltverträglich entsorgt wird. 

Rechtliche Grundlage für Verpackungsentsorgung 
Für Verpackungen gibt es eine spezifizierte Rechtsgrundlage – die Verpackungs-verordnung (VerpackV). Sie schreibt im § 6 Abs. 1 und 2 vor, dass alle Unter-nehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, diese nach dem Verursacherprinzip 
auch wieder zurücknehmen und der Verwertung zuführen müssen. Nach § 6 Abs. 3 
haben die Unternehmen jedoch auch die Möglichkeit, sich von der Rücknahmepflicht 
zu befreien: Sie können sich einem flächendeckenden System anschließen, wie es die 
Landbell AG mit Sitz in Mainz betreibt. 

Duales System von Landbell steht für Wettbewerb 
Der Ausdruck „duales System“ besagt, dass parallel zur kommunalen 
Abfallentsorgung ein speziell zum Sammeln und Verwerten von Verkaufsver-packungen konzipiertes Rücknahmesystem eingerichtet und von einem privaten 
Systembetreiber wie der Landbell AG betrieben wird. Das erste Duale System 
entstand im Zuge der Verpackungsverordnung von 1991 auf Initiative der Wirtschaft 
mit der Duales System Deutschland AG (heute Duales System Deutschland GmbH – 
DSD), die bis zum Sommer 2003 eine monopolartige Stellung im Markt hatte. Mit 
dem Markteintritt von Landbell gibt es seit August 2003 erstmals Wettbewerb bei 
der Organisation der Verpackungsentsorgung und damit ein alternatives Duales 
System. 

Im Auftrag der Wirtschaft 
Unternehmen aus Industrie und Handel können sich an dem System von Landbell 
beteiligen. Dazu schließen sie einen Freistellungsvertrag mit Landbell ab und werden 
in dem vertraglich geregelten Umfang von ihren Rücknahme- und Verwertungs-pflichten befreit. Als Systembetreiber organisiert Landbell dann im Auftrag der 
Kunden das Erfassen, Sortieren und Verwerten der Verkaufsverpackungen. Die 
Kunden zahlen für diese Leistungen ein Entgelt, das auf Basis der Verpackungsdaten 
festgelegt wird. 

Sammeln mit System 
Das System von Landbell greift auf die bestehenden Sammeleinrichtungen zurück. 
Für die Endverbraucher ändert sich daher bezüglich der Mülltrennung nichts. Sie 
entsorgen ihre Verpackungsabfälle wie bisher auch in den dafür vorgesehenen 
Behältnissen. Für Leichtverpackungen stehen die Gelbe Tonne oder der Gelbe Sack 
bereit, die haushaltsnah abgeholt werden. Glas und häufig auch Papier werden 
beispielsweise in Containern gesammelt. 

Fachmännisch entsorgen 
Bei der Entsorgung greift der Systembetreiber Landbell auf ein dem System 
angeschlossenes, flächendeckendes Entsorgernetzwerk zurück. Dazu hat das Mainzer 
Unternehmen mit den Betreibern der Sammeleinrichtungen Mitbenutzerverträge 
abgeschlossen. Die öffentlichen und privaten Entsorgungsbetriebe erfassen die 
Verpackungen und führen sie den Sortier- und Verwertungsanlagen zu. 

Optimal verwerten 
Landbell ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen 
Verwertungsquoten eingehalten werden. Sie betragen laut Verpackungsverordnung 
für Aluminium, Verbund- und Kunststoffe 60 Prozent, für Weißblech sowie 
Papier/Pappe/Kartonagen 70 Prozent und für Glas 75 Prozent. Belegt wird die 
Quotenerfüllung mit dem jährlichen Mengenstromnachweis. Das Duale System von 
Landbell stellt damit für seine Auftraggeber einen reibungslosen Entsorgungs- und 
Verpackungskreislauf im Sinne der gesetzlichen Auflagen sicher.

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